Zertifizierter Immobilien­gutachter und Immobilienberater

Verkehrswertgutachten, Nutzungsdauergutachten, Marktpreiseinschätzung, Verkauf und Beratung mit Zertifizierung nach DIN EN/IEC 17024. Präzise Analysen und fachgerechte Gutachten für klare Entscheidungen in allen Immobilienfragen.

Gutachter für Immobilien aus Marsberg

Als geprüfter Immobilienkaufmann (IHK), Diplom-Sachverständiger für die Immobilienbewertung (DIA) und zertifizierter Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Sie in allen Immobilienfragen rund um Immobiliengutachten, Beratung und Verkauf.

Portrait Hendrik Schmidt

Leistungen

DIN EN ISO/IEC 17024 Immobiliengutachten, Marktpreiseinschätzung und Verkauf von Immobilien

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Nutzungsdauer­gutachten

Nutzungsdauergutachten (Restnutzungsdauergutachten) zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

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Marktpreis­einschätzung (Kurzgutachten)

Marktpreiseinschätzung (Kurzgutachten/ Kurzbewertung) z.B. für den Kauf und Verkauf oder zur Überprüfung des Erbschaftssteuerbescheids

Restnutzungsdauer Gutachten

Verkehrswert­gutachten nach § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zur Vorlage bei Finanzbehörden und Gerichten z.B. im Falle von Erbschaft, Scheidung und zum Nach­weis des nied­ri­ge­ren ge­mei­nen Werts

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Verkauf und Beratung

Als Immobilienberater unterstütze ich sie gerne auch im Anschluss einer Marktpreiseinschätzung beim Verkauf Ihrer Immobilie

Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

So erhalten Sie Ihr Gutachten

Kontakt aufnehmen

Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Webseite, um kontakt zu uns aufzunehmen. Alternativ können Sie telefonisch Kontakt unter +49 1579 2362228​ aufnehmen.

Beratung & Angebot

Wir beraten Sie telefonisch und finden heraus, welches Gutachten für Sie das richtige ist. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot für die Gutachtenerstellung.

Immobilie besichtigen

Um uns ein Bild der Immobilie zu machen und den Wert möglichst genau bestimmen zu können, besichtigen wir die Immobilie nach vorheriger Terminabsprache.

Unterlagen und Dokumente bereitstellen

Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir alle vorhandenen Objektunterlagen. Nach deren Eingang starten wir mit der Bewertung und fordern bei Bedarf zusätzliche Informationen an.

Gutachten wird erstellt

Sobald Sie alle Unterlagen, die Ihnen vorliegen an uns übermittelt haben, starten wir mit der Erstellung des Gutachtens. Die Erstellung kann ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Versand des Gutachtens

Sobald das Gutachten fertig ist, erhalten Sie Ihr Gutachten digital und per Post: Eine digitale Version des Gutachten schicken wir Ihnen per Mail. Außerdem binden wir das Gutachten und schicken Ihnen die originale Version postalisch zu.

Wann ist ein Immobilien­bewertung sinnvoll?

Eine Immobilienbewertung ist immer dann sinnvoll oder sogar notwendig, wenn du den tatsächlichen Wert deiner Immobilie kennen musst. Typische Anlässe sind:

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie mit einer fundierten Marktpreiseinschätzung oder einem Kurzgutachten für realistische Preisverhandlungen.

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und bei der Einkommensteuererklärung für vermietete Objekte bei Abschreibungen ist ein fundiertes Gutachten erforderlich. Das Finanzamt erkennt nur nach anerkannten Verfahren erstellte Bewertungen an.

Nicht nur zur Feststellung des Wertes für die Erbschaft- oder Schenkungssteuer wird ein Gutachten benötigt. Auch für die faire Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Erbschaft werden oft Gutachten nach bewehrten Verfahren benötigt. Diese neutralen Gutachten (z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) werden von Gerichten und Behörden anerkannt und verhindern langwierige Streitigkeiten zwischen den Parteien.

Wenn Sie Zweifel an einem vorliegenden Gutachten haben oder eine unabhängige Zweitmeinung benötigen, ist ein fundiertes Parteigutachten (Gegengutachten) sinnvoll. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie den ermittelten Wert für unrealistisch halten, fehlerhafte Bewertungsmethoden vermuten oder sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zur Wehr setzen möchten, wie etwa bei Steuerstreitigkeiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Finanzierung, Beleihung oder Umschuldung​

Für Ihre Bankfinanzierung oder Umschuldung liefern wir Beleihungswertgutachten, die als solide Grundlage für eine Finanzierung dienen. 

Eine aktuelle Marktpreiseinschätzung oder ein Kurzgutachten verschafft Ihnen einen transparenten Überblick über Ihr Immobilienvermögen. Dies bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen zum Verkauf, zur Vermietung oder zur gezielten Portfolio-Optimierung. 

Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Immobilien benötigen Gerichte ein sachverständiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten als Entscheidungsgrundlage. Ob bei Enteignungsverfahren, Zwangsversteigerungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder anderen juristischen Auseinandersetzungen,  Gutachten z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllen alle formalen Anforderungen und werden von Gerichten als belastbare Beweismittel in der Regel anerkannt.

Das passende Gutachten

Sie sind sich nicht sicher, welches Gutachten das richtige für Sie ist? Erfahren Sie hier, welches Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist.

Immobilien­gutachten und Beratung anfragen

Gerne kümmere ich mich um Ihr persönliches Anliegen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Immobiliengutachten

Ein Gutachten kann in vielen Situationen entscheidend sein, wie etwa beim Kauf oder Verkauf, bei Scheidungen, Erbschaften, für die Bankfinanzierung oder zur steuerlichen Anerkennung (z. B. Restnutzungsdauer-Gutachten zur Abschreibung). Es schafft Klarheit und schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen.

Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, der idealerweise öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Zwar können auch Gutachter mit anderweitig nachweisbarer Qualifikation Gutachten erstellen, doch Banken und insbesondere Gerichte und Finanzämter erkennen oft lediglich Gutachten an, die von Sachverständigen erstellt wurden, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt sind. 

Ein Verkehrswertgutachten ist die vollständige Bewertung nach BauGB §194, detailliert und für Behörden und das Finanzamt geeignet. Kurzgutachten hingegen sind Kompakte Marktwerteinschätzung, ideal für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, nicht aber für rechtliche und steuerliche Auseinandersetzungen.

Ein Restnutzungsdauergutachten (Nutzungsdauergutachten) wird vor allem für steuerliche Zwecke genutzt, z. B. um die Abschreibung (AfA) zu erhöhen. Dadurch lassen sich Immobilien oft steuereffizienter nutzen.  Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten profitieren hier von einem professionell erstellten Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder durch einen öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter.

Die Kosten hängen von Art, Umfang und Zweck des Gutachtens ab. Ein einfaches Kurzgutachten ist meist günstiger, während ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB detaillierte Analysen erfordert und entsprechend teurer ist. Für ein Angebot können Sie uns direkt kontaktieren.

Diese Gutachten werden in der Regel durch zertifizierte Gutachter nach fest definierten Standards erstellt. Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter oder Gutachter mit einer DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung können Gutachten für Gericht, Behörde und Finanzamt erstellen.

In der Regel muss die Immobilie vor der Erstellung des Gutachtens besichtigt werden. Auch bei Restnutzungsdauergutachten ist es ratsam die Immobilie vorab besichtigen zu lassen. Gutachten ohne Besichtigung erfüllen in der Regel nicht die benötigten Standards von Gerichten, Behörden und Finanzämtern.

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