Zertifizierter Immobiliengutachter und Immobilienberater
Verkehrswertgutachten, Nutzungsdauergutachten, Marktpreiseinschätzung, Verkauf und Beratung mit Zertifizierung nach DIN EN/IEC 17024. Präzise Analysen und fachgerechte Gutachten für klare Entscheidungen in allen Immobilienfragen.
Gutachter für Immobilien aus Marsberg
Als geprüfter Immobilienkaufmann (IHK), Diplom-Sachverständiger für die Immobilienbewertung (DIA) und zertifizierter Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Sie in allen Immobilienfragen rund um Immobiliengutachten, Beratung und Verkauf.
Leistungen
DIN EN ISO/IEC 17024 Immobiliengutachten, Marktpreiseinschätzung und Verkauf von Immobilien

Nutzungsdauergutachten
Nutzungsdauergutachten (Restnutzungsdauergutachten) zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Marktpreiseinschätzung (Kurzgutachten)
Marktpreiseinschätzung (Kurzgutachten/ Kurzbewertung) z.B. für den Kauf und Verkauf oder zur Überprüfung des Erbschaftssteuerbescheids

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zur Vorlage bei Finanzbehörden und Gerichten z.B. im Falle von Erbschaft, Scheidung und zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Verkauf und Beratung
Als Immobilienberater unterstütze ich sie gerne auch im Anschluss einer Marktpreiseinschätzung beim Verkauf Ihrer Immobilie
Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Webseite, um kontakt zu uns aufzunehmen. Alternativ können Sie telefonisch Kontakt unter +49 1579 2362228 aufnehmen.
Beratung & Angebot
Wir beraten Sie telefonisch und finden heraus, welches Gutachten für Sie das richtige ist. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot für die Gutachtenerstellung.
Immobilie besichtigen
Um uns ein Bild der Immobilie zu machen und den Wert möglichst genau bestimmen zu können, besichtigen wir die Immobilie nach vorheriger Terminabsprache.
Unterlagen und Dokumente bereitstellen
Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir alle vorhandenen Objektunterlagen. Nach deren Eingang starten wir mit der Bewertung und fordern bei Bedarf zusätzliche Informationen an.
Gutachten wird erstellt
Sobald Sie alle Unterlagen, die Ihnen vorliegen an uns übermittelt haben, starten wir mit der Erstellung des Gutachtens. Die Erstellung kann ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Versand des Gutachtens
Sobald das Gutachten fertig ist, erhalten Sie Ihr Gutachten digital und per Post: Eine digitale Version des Gutachten schicken wir Ihnen per Mail. Außerdem binden wir das Gutachten und schicken Ihnen die originale Version postalisch zu.
Wann ist ein Immobilienbewertung sinnvoll?
Eine Immobilienbewertung ist immer dann sinnvoll oder sogar notwendig, wenn du den tatsächlichen Wert deiner Immobilie kennen musst. Typische Anlässe sind:
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie mit einer fundierten Marktpreiseinschätzung oder einem Kurzgutachten für realistische Preisverhandlungen.
Steuerliche Zwecke
Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und bei der Einkommensteuererklärung für vermietete Objekte bei Abschreibungen ist ein fundiertes Gutachten erforderlich. Das Finanzamt erkennt nur nach anerkannten Verfahren erstellte Bewertungen an.
Erbschaft, Schenkung und Scheidung
Nicht nur zur Feststellung des Wertes für die Erbschaft- oder Schenkungssteuer wird ein Gutachten benötigt. Auch für die faire Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Erbschaft werden oft Gutachten nach bewehrten Verfahren benötigt. Diese neutralen Gutachten (z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) werden von Gerichten und Behörden anerkannt und verhindern langwierige Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Parteigutachten und Zweitmeinung
Wenn Sie Zweifel an einem vorliegenden Gutachten haben oder eine unabhängige Zweitmeinung benötigen, ist ein fundiertes Parteigutachten (Gegengutachten) sinnvoll. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie den ermittelten Wert für unrealistisch halten, fehlerhafte Bewertungsmethoden vermuten oder sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zur Wehr setzen möchten, wie etwa bei Steuerstreitigkeiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Finanzierung, Beleihung oder Umschuldung
Für Ihre Bankfinanzierung oder Umschuldung liefern wir Beleihungswertgutachten, die als solide Grundlage für eine Finanzierung dienen.
Vermögensplanung und Portfolioübersicht
Eine aktuelle Marktpreiseinschätzung oder ein Kurzgutachten verschafft Ihnen einen transparenten Überblick über Ihr Immobilienvermögen. Dies bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen zum Verkauf, zur Vermietung oder zur gezielten Portfolio-Optimierung.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Immobilien benötigen Gerichte ein sachverständiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten als Entscheidungsgrundlage. Ob bei Enteignungsverfahren, Zwangsversteigerungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder anderen juristischen Auseinandersetzungen, Gutachten z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllen alle formalen Anforderungen und werden von Gerichten als belastbare Beweismittel in der Regel anerkannt.
Das passende Gutachten
Sie sind sich nicht sicher, welches Gutachten das richtige für Sie ist? Erfahren Sie hier, welches Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist.
Immobiliengutachten und Beratung anfragen
Gerne kümmere ich mich um Ihr persönliches Anliegen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zu Immobiliengutachten
Wofür brauche ich ein Immobiliengutachten?
Ein Gutachten kann in vielen Situationen entscheidend sein, wie etwa beim Kauf oder Verkauf, bei Scheidungen, Erbschaften, für die Bankfinanzierung oder zur steuerlichen Anerkennung (z. B. Restnutzungsdauer-Gutachten zur Abschreibung). Es schafft Klarheit und schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen.
Wer darf ein Immobiliengutachten erstellen?
Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, der idealerweise öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist. Zwar können auch Gutachter mit anderweitig nachweisbarer Qualifikation Gutachten erstellen, doch Banken und insbesondere Gerichte und Finanzämter erkennen oft lediglich Gutachten an, die von Sachverständigen erstellt wurden, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ist die vollständige Bewertung nach BauGB §194, detailliert und für Behörden und das Finanzamt geeignet. Kurzgutachten hingegen sind Kompakte Marktwerteinschätzung, ideal für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, nicht aber für rechtliche und steuerliche Auseinandersetzungen.
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten (Nutzungsdauergutachten) wird vor allem für steuerliche Zwecke genutzt, z. B. um die Abschreibung (AfA) zu erhöhen. Dadurch lassen sich Immobilien oft steuereffizienter nutzen. Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten profitieren hier von einem professionell erstellten Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder durch einen öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter.
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die Kosten hängen von Art, Umfang und Zweck des Gutachtens ab. Ein einfaches Kurzgutachten ist meist günstiger, während ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB detaillierte Analysen erfordert und entsprechend teurer ist. Für ein Angebot können Sie uns direkt kontaktieren.
Welche Gutachten werden von Gerichten, Behörden und Finanzämtern anerkannt?
Diese Gutachten werden in der Regel durch zertifizierte Gutachter nach fest definierten Standards erstellt. Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter oder Gutachter mit einer DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung können Gutachten für Gericht, Behörde und Finanzamt erstellen.
Muss die Immobilie besichtigt werden?
In der Regel muss die Immobilie vor der Erstellung des Gutachtens besichtigt werden. Auch bei Restnutzungsdauergutachten ist es ratsam die Immobilie vorab besichtigen zu lassen. Gutachten ohne Besichtigung erfüllen in der Regel nicht die benötigten Standards von Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
