Restnutzungsdauer-Check | Hendrik Schmidt Immobilien

Wie viel Steuern könnten Sie jährlich sparen?

4 kurze Fragen – Sie sehen sofort, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten Ihre Abschreibung erhöht und wie viel Sie als Eigentümer jährlich sparen.

Schritt 1 von 4 0 %
Frage 1 von 4
Um welche Art von Immobilie handelt es sich?
Die Gebäudeart bestimmt die gesetzliche Normnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG – Ausgangsbasis Ihrer aktuellen Abschreibung.
Eigentumswohnung Hohes Sparpotenzial
Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus · GND 80 Jahre
Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus Hohes Sparpotenzial
Freistehend, Doppelhaus oder Reihenhaus · GND 80 Jahre
Mehrfamilienhaus (3–4 WE) Hohes Sparpotenzial
Kleines Mehrfamilienhaus · GND 80 Jahre
Mehrfamilienhaus (5+ WE) Hohes Sparpotenzial
Größeres Wohngebäude · GND 80 Jahre
Wohn- & Geschäftshaus (Mischnutzung) Hohes Sparpotenzial
Überwiegend Wohnen mit gewerblichem Anteil · GND 80 Jahre
Reine Gewerbeimmobilie Direktanfrage
Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion, Gastronomie u. a.
Frage 2 von 4
In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
Das genaue Baujahr bestimmt das Gebäudealter und damit unmittelbar, wie weit die tatsächliche Restnutzungsdauer von der gesetzlichen abweichen kann.
4-stellige Jahreszahl eingeben
Gebäudealter
Gesamtnutzungsdauer (GND, ImmoWertV Anlage 1)
Gesetzliche Normnutzungsdauer (§ 7 EStG)
Aktuelle AfA-Quote
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Bisherige Punkte
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Frage 4 von 4
Wie hoch ist der steuerlich angesetzte Gebäudewert?
Die AfA wird auf den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten berechnet – Kaufpreis abzüglich Grundstückswert. Tragen Sie den Betrag ein, auf den Sie aktuell abschreiben.
Beispiel: Kaufpreis 350.000 € − Grundstückswert 60.000 € = Gebäudewert 290.000 €. Eine grobe Schätzung genügt.
Tipp: Grundstücksanteil liegt oft bei 15–30 % des Kaufpreises, in Ballungsräumen höher.
%
Ihren Grenzsteuersatz finden Sie im Einkommensteuerbescheid. Typisch: 25–45 %.
Ihre aktuelle jährl. Abschreibung
Mögliche Abschreibung mit Gutachten (Schätzung)
Geschätzte jährl. Steuerersparnis
Vorläufige Schätzung der Nutzungsdauer auf Basis Ihrer Angaben. Das tatsächliche Ergebnis ermittelt der Sachverständige nach Objektbesichtigung und vollständiger Unterlagenprüfung. Keine Steuerberatung. Die Anerkennung und die Ermittlung der Abschreibung obliegt dem Finanzamt.
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Als zertifizierter Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 melde ich mich persönlich bei Ihnen und erkläre, ob und wie viel Sie konkret sparen können.
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Hendrik Schmidt · Gutachter DIN EN ISO/IEC 17024