Durch ein professionelles Gutachten vom Immobiliengutachter mit DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung zur Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie können Sie Ihre Abschreibung erhöhen und Ihre Steuerlast senken. Fragen Sie jetzt Ihr Restnutzungsdauer Gutachten an.
Als geprüfter Immobilienkaufmann (IHK), Diplom-Sachverständiger für die Immobilienbewertung (DIA) und zertifizierter Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 ermittle ich die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nach den Anforderungen des Finanzamts.
Mit einem Restnutzungsdauer Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 können Sie die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Ist die Nutzungsdauer kürzer als die gesetzlich festgelegte, können Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie erhöhen.
Restnutzungsdauer Gutachten als Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung
Ein Restnutzungsdauer Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Es zeigt den tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Zustand einer Immobilie und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, wenn die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich angepasst werden soll.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG:
„Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes …weniger als 33 Jahre ….weniger als 50 Jahre … weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden. „
Das bedeutet: Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes von der typisierten Nutzungsdauer ab, so ist diese kürzere Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Eigentümer von vermieteten Immobilien können ihre Immobilie schneller abschreiben und somit ihre steuerliche Belastung reduzieren, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die pauschal vom Finanzamt angesetzte (in der Regel 50 Jahre und 2% bzw. 2,5% jährlich bei Wohngebäuden).
Ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert nachvollziehbar, in welchem Umfang das Gebäude durch Alter, Bauweise, Modernisierungen oder Instandhaltungsrückstände beeinflusst ist. Mit einen Nutzungsdauer Gutachten können Sie gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen, sofern diese gegeben ist.
So erhalten Sie Ihr Gutachten
Bewertung der Restnutzungsdauer durch einen zertifizierten Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024. Jetzt Angebot anfordern.
Häufig gestellte Fragen zu Restnutzungsdauer Gutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten (Nutzungsdauergutachten) wird vor allem für steuerliche Zwecke genutzt, z. B. um die Abschreibung (AfA) zu erhöhen. Dadurch lassen sich Immobilien oft steuereffizienter nutzen. Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten profitieren hier von einem professionell erstellten Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder durch einen öffentlich bestellt und vereidigten Gutachter.
Das Finanzamt kann ein Restnutzungsdauergutachten ablehnen. Das passiert in der Regel, wenn die Anforderungen an das Gutachten nicht eingehalten wurden (z.B. fehlende Besichtigung).
Lehnt das Finanzamt das Gutachten ab, kann Einspruch eingelegt werden. Dieses Vorgehen sprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater ab.
Nach dem Schreiben des BMF vom 22. Februar 2023 muss ein Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorweisen. Als zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 werde ich den Anforderungen des Finanzamts an ein Restnutzungsdauergutachten gerecht.
Das Schreiben vom BMF vom 22.Februar 2023 impliziert, dass eine Besichtigung der Immobilie ratsam ist. Wir besichtigen daher die Immobilien im Rahmen der Erstellung eines Restnutzungsdauer Gutachtens und dokumentieren den Stand mit Fotos.